
Was halten Sie von der Ausweispflicht bei der Abgabe von Altkupfer ab dem 1. Januar 2013?
Ab dem 1. Januar 2013 sind Metallrecyclingunternehmen in den Niederlanden verpflichtet, beim Barankauf von Altkupfer einen Ausweis des Kunden zu verlangen. Damit hoffen die niederländische Regierung und der Metallrecyclingverband, Diebstähle im Allgemeinen, vor allem aber entlang der Bahnstrecken, einzudämmen. Die NS erleidet Berichten zufolge durch Kupferdiebstähle Schäden in Millionenhöhe.
Diese Gesetzesänderung bedeutet in der Praxis: Wenn Sie als Privatperson Altkupfer oder Kupferlegierungen wie beispielsweise alte Installationskabel und Elektromotoren abgeben, müssen Sie sich ausweisen, und Ihre Bürgerservicenummer wird zusammen mit Ihrem Kassenbeleg gespeichert. Diese Maßnahme soll dem Kupferdiebstahl entgegenwirken, da es auf diese Weise erschwert wird, gestohlenes Kupfer bei zwielichtigen Metallrecyclingunternehmen abzugeben.
Wir sind gespannt auf Ihre Meinung: Was halten Sie von dieser Maßnahme? Besuchen Sie unsere Website und nehmen Sie an der Umfrage teil – teilen Sie uns Ihre Meinung dazu mit.
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